Schlangenbisse

Die Versorgung mit Antiveninen ist in der Schweiz via die Giftschlangen-Antivenin-Depots organisiert.

Bei einheimischen Giftschlangen gelten folgende Grundsätze :
Der Preis einer Ampulle Schlangengiftserum (Viperfav) beträgt rund 1700 Franken; 1 Behandlung = 3400.- bis 4100.- (2 bis 3 Ampullen a 4 ml). Der Einsatz sollte wegen dem hohen Preis und der möglichen Nebenwirkungen des Antivenins strengen Kriterien folgen. In einer Analyse des Tox-Zentrums konnte gezeigt werden, dass nur ca. 3% aller Patienten mit Schlangenbiss eine Antivenintherapie mit Viperfav benötigen. Sollte eine Bestellung unumgänglich sein (das heisst, die Stockholmer Kriterien sind erfüllt !; siehe weiter unten) wird das Antivenin über eines der Giftschlangen-Antivenin-Depots organisiert

Lit.:
Radanovic D, Meier-Abt P.J., Junghanss T, Pletscher W. Schweizerische Antivenintherapie bei Bissen und Vergiftungen durch einheimische Giftschlangen; Schweizerische Ärztezeitung, 77, 32/33 1303-1306 (1996)

Beurteilung eines Antivenineinsatzes nach Schlangenbiss mit einheimischen Vipern :

Alle Patienten müssen nach einem Biss durch eine einheimische Viper beobachtet werden. Entwickelt sich in den ersten Stunden nach dem Biss kein lokales Ödem, so ist es äusserst unwahrscheinlich, dass eine relevante Menge Gift injziert worden ist.
Patienten, bei denen sich eine progrediente Schwellung oder systemische Vergiftungszeichen entwickeln, sollten für mindestens 24 Stunden hospitalisiert werden. Ein komplizierterer, antiveninbedürftiger Verlauf kann ausgeschlossen werden, wenn innerhalb einer 24 stündigen Beobachtungszeit die Grössenzunahme des Ödems zum Stillstand gekommen, eine arterielle Hypotension nicht eingetreten, die Hämostase unbeeinträchtigt geblieben und keine kardialen Probleme oder EKG-Veränderungen beobachtet worden sind.

Indikationen zur Antiveninbehandlung mit Viperfav nach Vipernbissvergiftungen
(Stockholmer Kriterien nach Persson II, Karlsson-Stiber C.: Clinical features and principles of treatment of envenoming by European vipers. In : Envenomings and their treatments, Bpon G, Coyffon M., eds Institut Pasteur, Fondation Marcel Mérieux, Paris 281-292 (1996))

Stokholmer Kriterien
1. Therapieresistente Hypotonie und Kreislaufschock
2. Protrahierte schwere gastrointestinale Symptome
3. Schleimhautschwellung mit Gefahr der bronchialen Obstruktion
4. Rasche Ödemausbreitung auf ganze Extremität und Stamm
5. Neurologische Symptome wie ZNS-Depression, periphere und zentrale Paresen.
6. In Grenzfällen unterstützen folgende Befunde eine
Antiveninanwendung :
– Leukozytose > 15-20 x 108/L
– Metabolische Azidose
– Hämolyse
– EKG-Veränderungen
– Gerinnungsstörungen

Die genauen Applikationsinstruktionen einschliesslich Dosierungsangaben werden mit dem Antivenin mitgeliefert (1 Behandlung = 2 – 3 x 4 x)